Eine funktionierende Gasheizung muss nicht mehr allein wegen ihres Alters ausgetauscht werden. Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz, das seit dem 29. Juli 2026 gilt, sind die 30-Jahre-Austauschpflicht und die 65-Prozent-Regel entfallen. In Hamburg gilt beim Heizungstausch aber weiterhin eine eigene Landespflicht: mindestens 15 Prozent erneuerbare Wärme. Viele Ratgeber im Netz beschreiben noch den alten Stand. Diese Seite fasst zusammen, was seit Ende Juli tatsächlich gilt und was das für Eigentümer in Hamburg bedeutet.
Alte Gasheizung in Hamburg? Wir klären, was für Ihr Haus gilt und was sich rechnet.
📞 040 – 870 62 42Was sich im Juli 2026 geändert hat
Das Gebäudeenergiegesetz wurde grundlegend geändert und in Gebäudemodernisierungsgesetz umbenannt. Es wurde am 28. Juli 2026 im Bundesgesetzblatt verkündet, die wesentlichen Neuregelungen gelten seit dem 29. Juli 2026.
Die beiden Regelungen, die viele Eigentümer in den vergangenen Jahren verunsichert haben, sind damit gefallen. Erstens die Pflicht, neu eingebaute Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien zu betreiben. Zweitens die altersabhängige Austauschpflicht, nach der alte Öl- und Gaskessel nach 30 Jahren außer Betrieb genommen werden mussten.
Eigentümer entscheiden seitdem bundesrechtlich wieder selbst, welche Heizung sie einbauen. Gas- und Ölheizungen sind als Neuanlagen wieder zulässig. Dafür führt das Gesetz eine stufenweise Vorgabe für erneuerbare Brennstoffe ein, die ab 2029 greift.
Alt gegen neu im Überblick
| Regelung | Bis Juli 2026 (GEG) | Seit 29. Juli 2026 (GModG) |
|---|---|---|
| Austausch nach 30 Jahren | Pflicht für alte Konstanttemperaturkessel | entfallen |
| 65 % erneuerbare Energien bei neuer Heizung | Pflicht, gekoppelt an Wärmeplanung | entfallen |
| Neue Gasheizung einbauen | nur eingeschränkt | bundesrechtlich wieder zulässig |
| Vorgabe für neue Gaskessel | keine Brennstoffquote | Bio-Treppe ab 2029 |
| Funktionierende Heizung weiter betreiben | ja, bis zur Altersgrenze | ja |
| Reparatur einer defekten Heizung | zulässig | zulässig |
| Hamburger 15-%-Pflicht beim Tausch | galt | gilt weiter |
Die Hamburger 15-Prozent-Pflicht
Das Hamburgische Klimaschutzgesetz schreibt vor, dass beim Austausch einer Heizungsanlage in erfassten Bestandsgebäuden mindestens 15 Prozent des jährlichen Wärmeenergiebedarfs durch erneuerbare Energien gedeckt werden. Die Stadt Hamburg stellt ausdrücklich klar, dass sich an dieser Landespflicht mit dem neuen Bundesgesetz vorerst nichts ändert.
Möglich ist das, weil das Gebäudemodernisierungsgesetz den Ländern ausdrücklich erlaubt, weitergehende Anforderungen an die Nutzung erneuerbarer Energien zu stellen. Hamburg gehört zu den Ländern, die davon Gebrauch machen. Die Pflicht gilt in Hamburg bereits seit Juli 2021 und betrifft Wohn- und Nichtwohngebäude.
Für Hamburger Eigentümer bedeutet das: Die bundesweit verkündete Wahlfreiheit gilt hier nur eingeschränkt. Eine reine Gasheizung ohne erneuerbaren Anteil und ohne Ausgleichsmaßnahme ist beim Heizungstausch in den erfassten Gebäuden nicht zulässig. Wer bundesweite Ratgeber liest, bekommt an dieser Stelle ein falsches Bild.
Wie sich die 15 Prozent erfüllen lassen
Welche Technik Sie für die 15 Prozent wählen, entscheiden Sie selbst. Gängig sind Solarthermie zur Gasheizung, eine Wärmepumpe im Hybridbetrieb oder der Anschluss an ein Wärmenetz. Daneben sind Ersatzmaßnahmen am Gebäude möglich.
| Weg | Wie er funktioniert | Typisch geeignet für |
|---|---|---|
| Gasbrennwert plus Solarthermie | Sonnenkollektoren decken einen Teil von Warmwasser und Heizung | Häuser mit geeigneter Dachfläche |
| Hybridheizung mit Wärmepumpe | Wärmepumpe übernimmt die Grundlast, Gas die Spitzen | Bestand mit höherer Vorlauftemperatur |
| Wärmepumpe allein | erfüllt die Pflicht vollständig | gut gedämmte oder geeignete Bestandsgebäude |
| Anschluss an ein Wärmenetz | Netz mit ausreichendem erneuerbarem Anteil oder Dekarbonisierungsfahrplan | Lagen mit verfügbarem Netz |
| Ersatzmaßnahmen | baulicher Wärmeschutz statt erneuerbarer Wärme | Gebäude mit Sanierungsbedarf an der Hülle |
Die Bio-Treppe für neue Gaskessel
Anstelle der 65-Prozent-Regel führt das Gebäudemodernisierungsgesetz eine stufenweise Vorgabe für erneuerbare Brennstoffe ein. Neu eingebaute Gas- und Ölheizungen müssen ab 2029 mit einem steigenden Anteil erneuerbarer Brennstoffe betrieben werden.
| Ab | Anteil erneuerbarer Brennstoffe |
|---|---|
| 2029 | mindestens 10 % |
| 2035 | mindestens 30 % |
| 2040 | mindestens 60 % |
Wer heute eine neue Gasheizung einbaut, trifft damit eine Entscheidung über 15 bis 20 Jahre Betriebszeit. In dieser Zeit steigt der vorgeschriebene Anteil von Biomethan oder anderen erneuerbaren Brennstoffen stufenweise an. Diese Brennstoffe sind in der Regel teurer als fossiles Erdgas. Dazu kommt die CO2-Bepreisung auf den fossilen Anteil.
Wenn die Gasheizung ausfällt
Eine defekte Gasheizung darf repariert werden. Ist eine Reparatur nicht mehr möglich oder nicht mehr wirtschaftlich, gelten für die neue Anlage in Hamburg die 15-Prozent-Pflicht und bundesweit die Bio-Treppe.
Das größte Risiko liegt nicht im Gesetz, sondern im Zeitpunkt. Fällt eine alte Heizung im Winter endgültig aus, muss unter Zeitdruck entschieden werden. Dann wird häufig die schnellste Lösung gewählt und nicht die beste. Hinzu kommt, dass Förderanträge vor der Beauftragung gestellt werden müssen, was sich mit einem akuten Notfall schlecht verträgt.
Tauschen, obwohl keine Pflicht besteht?
| Situation | Einordnung |
|---|---|
| Kessel über 25 Jahre, häufige Störungen | Tausch planen, bevor er ausfällt |
| Alter Konstanttemperaturkessel | meist deutlich ineffizienter als moderne Technik |
| Brennwertkessel unter 15 Jahre, läuft zuverlässig | weiterbetreiben, warten lassen |
| Größere Sanierung am Haus geplant | Heizung im Zuge der Sanierung mitdenken |
| Wärmenetz in der Straße geplant | Anschlussmöglichkeit abwarten und prüfen |
| Ersatzteile nicht mehr lieferbar | Tausch absehbar, frühzeitig planen |
Die Entscheidung hängt vom Zustand der Anlage, vom Gebäude und von den künftigen Betriebskosten ab. Eine raumweise Heizlastberechnung zeigt, welche Leistung das Haus wirklich braucht. Häufig ist der alte Kessel deutlich überdimensioniert, was zusätzlich Effizienz kostet. Mehr dazu unter Heizung modernisieren Hamburg.
So gehen Sie vor
Alter und Zustand der Anlage feststellen
Das Baujahr steht auf dem Typenschild des Kessels oder im Protokoll des Schornsteinfegers. Notieren Sie außerdem, wie häufig Störungen auftreten und ob Ersatzteile noch lieferbar sind. Diese Angaben bestimmen, ob Sie in Ruhe planen können oder bald handeln müssen.
Hamburger Pflicht und Wärmeplan prüfen
Klären Sie, ob Ihr Gebäude unter die 15-Prozent-Pflicht fällt und ob in Ihrer Straße ein Wärmenetz vorhanden oder geplant ist. Der Hamburger Wärmeplan dient hier als Orientierung. Ein geplanter Netzanschluss kann die Entscheidung grundlegend verändern.
Heizlast berechnen und Varianten vergleichen
Auf Basis der Heizlast nach DIN EN 12831 lassen sich Gas mit Solarthermie, Hybridheizung und Wärmepumpe sauber vergleichen, jeweils mit Anschaffung, Förderung und Betriebskosten über die Nutzungsdauer. Erst dieser Vergleich zeigt, welcher Weg sich für Ihr Haus rechnet.
Förderung beantragen, dann beauftragen
Klimafreundliche Heizungen werden weiterhin gefördert. Der Antrag muss vor der Beauftragung gestellt werden, üblich ist ein Vertrag mit aufschiebender Bedingung. Prüfen Sie die aktuellen Konditionen, weil die Förderbedingungen 2026 angepasst wurden. Mehr dazu: Bundesförderung Heizung.
Häufige Fragen zur Austauschpflicht
Muss ich meine Gasheizung nach 30 Jahren austauschen?
Nein, nicht mehr allein wegen des Alters. Seit dem 29. Juli 2026 ist die altersabhängige Austauschpflicht mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz entfallen. Eine funktionierende Gasheizung darf weiter betrieben und repariert werden.
Gilt die 65-Prozent-Regel noch?
Nein. Sie wurde abgeschafft und durch die Bio-Treppe ersetzt, eine stufenweise Vorgabe für erneuerbare Brennstoffe in neuen Gas- und Ölheizungen ab 2029.
Darf ich in Hamburg eine neue Gasheizung einbauen?
Ja, aber nicht ohne erneuerbaren Anteil oder Ausgleich. Das Hamburgische Klimaschutzgesetz verlangt beim Heizungstausch in erfassten Bestandsgebäuden mindestens 15 Prozent erneuerbare Wärme. Diese Pflicht gilt weiter.
Wie lässt sich die 15-Prozent-Pflicht erfüllen?
Zum Beispiel mit Solarthermie zur Gasheizung, einer Hybridheizung mit Wärmepumpe, einer Wärmepumpe allein oder einem Wärmenetzanschluss. Ersatzmaßnahmen am Gebäude sind möglich, mit Sanierungsfahrplan sinkt die Anforderung auf 12,5 Prozent.
Was ist die Bio-Treppe?
Eine stufenweise Vorgabe für neue Gas- und Ölheizungen: nach den veröffentlichten Stufen mindestens 10 Prozent erneuerbare Brennstoffe ab 2029, 30 Prozent ab 2035 und 60 Prozent ab 2040.
Was passiert, wenn meine Gasheizung kaputtgeht?
Sie darf repariert werden. Muss sie ersetzt werden, gilt für die neue Anlage in Hamburg die 15-Prozent-Pflicht und bundesweit die Bio-Treppe. Planen Sie den Tausch daher möglichst vor dem Ausfall.
Lohnt sich ein Tausch, obwohl keine Pflicht besteht?
Das zeigt ein Kostenvergleich über die Nutzungsdauer. Alte Kessel sind oft ineffizient und überdimensioniert, die Bio-Treppe und die CO2-Bepreisung verteuern fossiles Gas für neue Anlagen über die Jahre.
Was gilt in Hamburg bei Fernwärme?
Ein Wärmenetz mit ausreichendem erneuerbarem Anteil oder Dekarbonisierungsfahrplan erfüllt die 15-Prozent-Pflicht. Eine örtliche Satzung mit Anschluss- und Benutzungszwang wird vom neuen Gesetz nicht verdrängt. 040 – 870 62 42
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