Gasheizung Austauschpflicht in Hamburg: Was seit dem GModG gilt

Gasheizung Austauschpflicht Hamburg: Was 2026 gilt · Scholz Bergmann

Aktualisiert: Oktober 2026 · Scholz Bergmann Sanitärtechnik GbR, Hamburg

Eine funktionierende Gasheizung muss nicht mehr allein wegen ihres Alters ausgetauscht werden. Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz, das seit dem 29. Juli 2026 gilt, sind die 30-Jahre-Austauschpflicht und die 65-Prozent-Regel entfallen. In Hamburg gilt beim Heizungstausch aber weiterhin eine eigene Landespflicht: mindestens 15 Prozent erneuerbare Wärme. Viele Ratgeber im Netz beschreiben noch den alten Stand. Diese Seite fasst zusammen, was seit Ende Juli tatsächlich gilt und was das für Eigentümer in Hamburg bedeutet.

Alte Gasheizung in Hamburg? Wir klären, was für Ihr Haus gilt und was sich rechnet.

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Was sich im Juli 2026 geändert hat

Das Gebäudeenergiegesetz wurde grundlegend geändert und in Gebäudemodernisierungsgesetz umbenannt. Es wurde am 28. Juli 2026 im Bundesgesetzblatt verkündet, die wesentlichen Neuregelungen gelten seit dem 29. Juli 2026.

Die beiden Regelungen, die viele Eigentümer in den vergangenen Jahren verunsichert haben, sind damit gefallen. Erstens die Pflicht, neu eingebaute Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien zu betreiben. Zweitens die altersabhängige Austauschpflicht, nach der alte Öl- und Gaskessel nach 30 Jahren außer Betrieb genommen werden mussten.

Eigentümer entscheiden seitdem bundesrechtlich wieder selbst, welche Heizung sie einbauen. Gas- und Ölheizungen sind als Neuanlagen wieder zulässig. Dafür führt das Gesetz eine stufenweise Vorgabe für erneuerbare Brennstoffe ein, die ab 2029 greift.

Viele Quellen sind veraltet: Zahlreiche Ratgeber, Herstellerseiten und Förderportale beschreiben noch die Rechtslage vor Juli 2026, also die 65-Prozent-Regel und die 30-Jahre-Pflicht. Achten Sie bei jeder Information auf das Datum. Maßgeblich ist der Stand nach dem 29. Juli 2026.

Alt gegen neu im Überblick

RegelungBis Juli 2026 (GEG)Seit 29. Juli 2026 (GModG)
Austausch nach 30 JahrenPflicht für alte Konstanttemperaturkesselentfallen
65 % erneuerbare Energien bei neuer HeizungPflicht, gekoppelt an Wärmeplanungentfallen
Neue Gasheizung einbauennur eingeschränktbundesrechtlich wieder zulässig
Vorgabe für neue Gaskesselkeine BrennstoffquoteBio-Treppe ab 2029
Funktionierende Heizung weiter betreibenja, bis zur Altersgrenzeja
Reparatur einer defekten Heizungzulässigzulässig
Hamburger 15-%-Pflicht beim Tauschgaltgilt weiter

Die Hamburger 15-Prozent-Pflicht

Das Hamburgische Klimaschutzgesetz schreibt vor, dass beim Austausch einer Heizungsanlage in erfassten Bestandsgebäuden mindestens 15 Prozent des jährlichen Wärmeenergiebedarfs durch erneuerbare Energien gedeckt werden. Die Stadt Hamburg stellt ausdrücklich klar, dass sich an dieser Landespflicht mit dem neuen Bundesgesetz vorerst nichts ändert.

Möglich ist das, weil das Gebäudemodernisierungsgesetz den Ländern ausdrücklich erlaubt, weitergehende Anforderungen an die Nutzung erneuerbarer Energien zu stellen. Hamburg gehört zu den Ländern, die davon Gebrauch machen. Die Pflicht gilt in Hamburg bereits seit Juli 2021 und betrifft Wohn- und Nichtwohngebäude.

Für Hamburger Eigentümer bedeutet das: Die bundesweit verkündete Wahlfreiheit gilt hier nur eingeschränkt. Eine reine Gasheizung ohne erneuerbaren Anteil und ohne Ausgleichsmaßnahme ist beim Heizungstausch in den erfassten Gebäuden nicht zulässig. Wer bundesweite Ratgeber liest, bekommt an dieser Stelle ein falsches Bild.

Welche Gebäude erfasst sind: Die Pflicht greift beim Austausch oder nachträglichen Einbau einer Heizungsanlage in Bestandsgebäuden. Welche Gebäude im Einzelnen erfasst sind und welche Ausnahmen gelten, regeln das Klimaschutzgesetz und die dazugehörige Umsetzungsverordnung. Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft beantwortet die Details auf hamburg.de unter dem Stichwort Erneuerbare-Energien-Pflicht. Klären Sie dort, ob Ihr Gebäude betroffen ist, bevor Sie eine neue Anlage auswählen.

Wie sich die 15 Prozent erfüllen lassen

Welche Technik Sie für die 15 Prozent wählen, entscheiden Sie selbst. Gängig sind Solarthermie zur Gasheizung, eine Wärmepumpe im Hybridbetrieb oder der Anschluss an ein Wärmenetz. Daneben sind Ersatzmaßnahmen am Gebäude möglich.

WegWie er funktioniertTypisch geeignet für
Gasbrennwert plus SolarthermieSonnenkollektoren decken einen Teil von Warmwasser und HeizungHäuser mit geeigneter Dachfläche
Hybridheizung mit WärmepumpeWärmepumpe übernimmt die Grundlast, Gas die SpitzenBestand mit höherer Vorlauftemperatur
Wärmepumpe alleinerfüllt die Pflicht vollständiggut gedämmte oder geeignete Bestandsgebäude
Anschluss an ein WärmenetzNetz mit ausreichendem erneuerbarem Anteil oder DekarbonisierungsfahrplanLagen mit verfügbarem Netz
Ersatzmaßnahmenbaulicher Wärmeschutz statt erneuerbarer WärmeGebäude mit Sanierungsbedarf an der Hülle
Der Sanierungsfahrplan senkt die Hürde: Liegt für das Gebäude ein individueller Sanierungsfahrplan vor, sinkt die Hamburger Anforderung von 15 auf 12,5 Prozent. Ein solcher Fahrplan wird von Energieberatern erstellt und ist ohnehin eine gute Grundlage, um die Reihenfolge von Maßnahmen am Haus sinnvoll zu planen. Bei der Förderung bringt er zusätzlich Vorteile.
Die Hybridheizung als Brücke im Altbau: In Hamburger Altbauten mit hohen Vorlauftemperaturen ist die Hybridheizung oft der pragmatischste Weg. Die Wärmepumpe deckt den Großteil des Jahres effizient ab, der Gaskessel springt an den kältesten Tagen ein. Damit lässt sich die 15-Prozent-Pflicht in der Regel deutlich übererfüllen, ohne das Gebäude vorher komplett zu sanieren. Später kann der Gasanteil schrittweise sinken, wenn Dämmung oder größere Heizflächen hinzukommen. Mehr zur Auslegung: Wärmepumpe Altbau Hamburg.

Die Bio-Treppe für neue Gaskessel

Anstelle der 65-Prozent-Regel führt das Gebäudemodernisierungsgesetz eine stufenweise Vorgabe für erneuerbare Brennstoffe ein. Neu eingebaute Gas- und Ölheizungen müssen ab 2029 mit einem steigenden Anteil erneuerbarer Brennstoffe betrieben werden.

AbAnteil erneuerbarer Brennstoffe
2029mindestens 10 %
2035mindestens 30 %
2040mindestens 60 %

Wer heute eine neue Gasheizung einbaut, trifft damit eine Entscheidung über 15 bis 20 Jahre Betriebszeit. In dieser Zeit steigt der vorgeschriebene Anteil von Biomethan oder anderen erneuerbaren Brennstoffen stufenweise an. Diese Brennstoffe sind in der Regel teurer als fossiles Erdgas. Dazu kommt die CO2-Bepreisung auf den fossilen Anteil.

Wahlfreiheit heißt nicht Kostenfreiheit: Die neue Gesetzeslage erlaubt die Gasheizung, macht sie aber nicht automatisch zur günstigsten Lösung. Die Frage ist nicht mehr, ob Sie dürfen, sondern was Sie über die gesamte Nutzungsdauer bezahlen. Ein Kostenvergleich, der Anschaffung, Förderung, Brennstoffpreise und die Stufen der Bio-Treppe einbezieht, fällt in vielen Häusern anders aus als ein reiner Vergleich der Anschaffungskosten. Rechnen Sie das vor der Entscheidung durch.

Wenn die Gasheizung ausfällt

Eine defekte Gasheizung darf repariert werden. Ist eine Reparatur nicht mehr möglich oder nicht mehr wirtschaftlich, gelten für die neue Anlage in Hamburg die 15-Prozent-Pflicht und bundesweit die Bio-Treppe.

Das größte Risiko liegt nicht im Gesetz, sondern im Zeitpunkt. Fällt eine alte Heizung im Winter endgültig aus, muss unter Zeitdruck entschieden werden. Dann wird häufig die schnellste Lösung gewählt und nicht die beste. Hinzu kommt, dass Förderanträge vor der Beauftragung gestellt werden müssen, was sich mit einem akuten Notfall schlecht verträgt.

Ehrlich gesagt: Nicht jede alte Heizung muss sofort ersetzt werden. Wir reparieren auch ältere Anlagen, wenn das Ersatzteil noch zu bekommen ist und sich die Reparatur lohnt. Gleichzeitig raten wir dazu, den Tausch bei einer Anlage, die über 25 Jahre alt ist, in Ruhe zu planen, statt auf den Ausfall zu warten. Muss es schnell gehen, sorgen wir für eine Übergangslösung, damit Sie nicht ohne Wärme und Warmwasser sind, während die neue Anlage geplant und beantragt wird.

Tauschen, obwohl keine Pflicht besteht?

SituationEinordnung
Kessel über 25 Jahre, häufige StörungenTausch planen, bevor er ausfällt
Alter Konstanttemperaturkesselmeist deutlich ineffizienter als moderne Technik
Brennwertkessel unter 15 Jahre, läuft zuverlässigweiterbetreiben, warten lassen
Größere Sanierung am Haus geplantHeizung im Zuge der Sanierung mitdenken
Wärmenetz in der Straße geplantAnschlussmöglichkeit abwarten und prüfen
Ersatzteile nicht mehr lieferbarTausch absehbar, frühzeitig planen

Die Entscheidung hängt vom Zustand der Anlage, vom Gebäude und von den künftigen Betriebskosten ab. Eine raumweise Heizlastberechnung zeigt, welche Leistung das Haus wirklich braucht. Häufig ist der alte Kessel deutlich überdimensioniert, was zusätzlich Effizienz kostet. Mehr dazu unter Heizung modernisieren Hamburg.

So gehen Sie vor

1

Alter und Zustand der Anlage feststellen

Das Baujahr steht auf dem Typenschild des Kessels oder im Protokoll des Schornsteinfegers. Notieren Sie außerdem, wie häufig Störungen auftreten und ob Ersatzteile noch lieferbar sind. Diese Angaben bestimmen, ob Sie in Ruhe planen können oder bald handeln müssen.

2

Hamburger Pflicht und Wärmeplan prüfen

Klären Sie, ob Ihr Gebäude unter die 15-Prozent-Pflicht fällt und ob in Ihrer Straße ein Wärmenetz vorhanden oder geplant ist. Der Hamburger Wärmeplan dient hier als Orientierung. Ein geplanter Netzanschluss kann die Entscheidung grundlegend verändern.

3

Heizlast berechnen und Varianten vergleichen

Auf Basis der Heizlast nach DIN EN 12831 lassen sich Gas mit Solarthermie, Hybridheizung und Wärmepumpe sauber vergleichen, jeweils mit Anschaffung, Förderung und Betriebskosten über die Nutzungsdauer. Erst dieser Vergleich zeigt, welcher Weg sich für Ihr Haus rechnet.

4

Förderung beantragen, dann beauftragen

Klimafreundliche Heizungen werden weiterhin gefördert. Der Antrag muss vor der Beauftragung gestellt werden, üblich ist ein Vertrag mit aufschiebender Bedingung. Prüfen Sie die aktuellen Konditionen, weil die Förderbedingungen 2026 angepasst wurden. Mehr dazu: Bundesförderung Heizung.

Heizungstausch für Hamburg-West: Scholz Bergmann Sanitärtechnik GbR sitzt in der Osterloh 32a in Hamburg-Iserbrook und arbeitet in den Elbvororten, in Altona und im Eimsbütteler Korridor. Wir berechnen die Heizlast nach DIN EN 12831, vergleichen Gas mit Solarthermie, Hybridheizung und Wärmepumpe für Ihr Haus, achten auf die Hamburger 15-Prozent-Pflicht und übernehmen bei der Wärmepumpe den Förderantrag. Wir arbeiten mit Viessmann, Vaillant, Buderus und Wolf. Den Preis nennen wir vor Arbeitsbeginn.
Hinweis: Diese Darstellung gibt den Rechtsstand nach Inkrafttreten des Gebäudemodernisierungsgesetzes am 29. Juli 2026 und die Auskünfte der Stadt Hamburg zur Erneuerbare-Energien-Pflicht wieder. Sie ersetzt keine Rechts- oder Energieberatung. Weitere Änderungen sind für die kommenden Jahre angekündigt. Maßgeblich sind die jeweils geltenden Gesetze und Verordnungen sowie die Auskünfte der zuständigen Behörden.

Häufige Fragen zur Austauschpflicht

Muss ich meine Gasheizung nach 30 Jahren austauschen?

Nein, nicht mehr allein wegen des Alters. Seit dem 29. Juli 2026 ist die altersabhängige Austauschpflicht mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz entfallen. Eine funktionierende Gasheizung darf weiter betrieben und repariert werden.

Gilt die 65-Prozent-Regel noch?

Nein. Sie wurde abgeschafft und durch die Bio-Treppe ersetzt, eine stufenweise Vorgabe für erneuerbare Brennstoffe in neuen Gas- und Ölheizungen ab 2029.

Darf ich in Hamburg eine neue Gasheizung einbauen?

Ja, aber nicht ohne erneuerbaren Anteil oder Ausgleich. Das Hamburgische Klimaschutzgesetz verlangt beim Heizungstausch in erfassten Bestandsgebäuden mindestens 15 Prozent erneuerbare Wärme. Diese Pflicht gilt weiter.

Wie lässt sich die 15-Prozent-Pflicht erfüllen?

Zum Beispiel mit Solarthermie zur Gasheizung, einer Hybridheizung mit Wärmepumpe, einer Wärmepumpe allein oder einem Wärmenetzanschluss. Ersatzmaßnahmen am Gebäude sind möglich, mit Sanierungsfahrplan sinkt die Anforderung auf 12,5 Prozent.

Was ist die Bio-Treppe?

Eine stufenweise Vorgabe für neue Gas- und Ölheizungen: nach den veröffentlichten Stufen mindestens 10 Prozent erneuerbare Brennstoffe ab 2029, 30 Prozent ab 2035 und 60 Prozent ab 2040.

Was passiert, wenn meine Gasheizung kaputtgeht?

Sie darf repariert werden. Muss sie ersetzt werden, gilt für die neue Anlage in Hamburg die 15-Prozent-Pflicht und bundesweit die Bio-Treppe. Planen Sie den Tausch daher möglichst vor dem Ausfall.

Lohnt sich ein Tausch, obwohl keine Pflicht besteht?

Das zeigt ein Kostenvergleich über die Nutzungsdauer. Alte Kessel sind oft ineffizient und überdimensioniert, die Bio-Treppe und die CO2-Bepreisung verteuern fossiles Gas für neue Anlagen über die Jahre.

Was gilt in Hamburg bei Fernwärme?

Ein Wärmenetz mit ausreichendem erneuerbarem Anteil oder Dekarbonisierungsfahrplan erfüllt die 15-Prozent-Pflicht. Eine örtliche Satzung mit Anschluss- und Benutzungszwang wird vom neuen Gesetz nicht verdrängt. 040 – 870 62 42

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