Wer zahlt die Rohrreinigung, Mieter oder Vermieter?

Rohrreinigung: Mieter oder Vermieter? · Scholz Bergmann

Aktualisiert: September 2026 · Scholz Bergmann Sanitärtechnik GbR, Hamburg

Grundsätzlich zahlt die Vermieterseite. Nach § 535 BGB muss sie die Mietsache in gebrauchsfähigem Zustand erhalten, und dazu gehören funktionsfähige Abwasserleitungen. Der Mieter haftet nur, wenn er die Verstopfung schuldhaft durch nicht vertragsgemäßen Gebrauch verursacht hat, und den Nachweis dafür muss die Vermieterseite führen. Die Kleinreparaturklausel hilft dabei in aller Regel nicht weiter, weil Abflussrohre nicht dem unmittelbaren Zugriff des Mieters unterliegen.

Ursache dokumentiert statt gestritten: Kamera-Inspektion aus Hamburg-West.

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Der Grundsatz und die Beweislast

Die Instandhaltung der Mietsache liegt nach § 535 BGB bei der Vermieterseite. Eine Verstopfung ist zunächst ein Mangel, dessen Beseitigung sie schuldet. Erst wenn ein Verschulden des Mieters feststeht, kehrt sich das um.

Entscheidend ist dabei die Beweislast. Sie liegt bei der Vermieterseite, nicht beim Mieter. Der Mieter muss also nicht beweisen, dass er nichts falsch gemacht hat. Umgekehrt muss die Vermieterseite darlegen und im Streitfall nachweisen, dass die Verstopfung auf einen nicht vertragsgemäßen Gebrauch zurückgeht.

Dieser Punkt entscheidet die meisten Fälle in der Praxis, weil sich die Ursache einer Verstopfung nachträglich oft nicht mehr eindeutig belegen lässt. Bleibt offen, wodurch sie entstanden ist, geht das zulasten desjenigen, der die Beweislast trägt.

Warum die Kleinreparaturklausel nicht greift

Kleinreparaturklauseln gelten nur für Gegenstände, die dem unmittelbaren und häufigen Zugriff des Mieters ausgesetzt sind. Abflussrohre in Wand und Boden gehören nach der Rechtsprechung nicht dazu.

Die Begründung ist schlüssig: Ein Mieter kann den Verschleiß eines Abflussrohrs durch besonders sorgsame Behandlung nicht verringern, weil er es weder sieht noch erreicht. Genau das ist aber der Gedanke hinter der Klausel, nämlich dass der Mieter für Dinge einsteht, deren Zustand er selbst beeinflusst.

Daraus folgt ein Punkt, der viele überrascht: Es kommt nicht darauf an, ob die Rechnung unter der vereinbarten Höchstgrenze liegt. Auch eine Rechnung über 80 Euro fällt nicht unter die Klausel, wenn das betroffene Bauteil gar nicht in ihren Anwendungsbereich gehört.

BauteilUnter Kleinreparaturklausel?
Wasserhahn, Thermostat, Lichtschaltertypischerweise ja
Duschkopf, Fenstergriff, Türverschlusstypischerweise ja
Siphon unter dem Waschbeckenumstritten, weil zugänglich
Abflussrohr in der Wand oder im Bodennein
Fallrohr, Grundleitungnein
Anlagentechnik im Kellernein
Zusätzliche Wirksamkeitsgrenzen: Selbst dort, wo eine Klausel grundsätzlich anwendbar wäre, muss sie zwei Grenzen enthalten, um wirksam zu sein: einen Höchstbetrag je einzelner Reparatur und eine jährliche Gesamtgrenze. Fehlt eine davon oder liegt sie unangemessen hoch, ist die Klausel insgesamt unwirksam, und es bleibt bei der gesetzlichen Regel. Ein Blick in den eigenen Mietvertrag lohnt deshalb vor jeder Diskussion.

Wann der Mieter doch zahlt

Der Mieter haftet, wenn er oder seine Besucher die Verstopfung schuldhaft durch nicht vertragsgemäßen Gebrauch verursacht haben. Maßgeblich ist, was in den Abfluss gelangt ist.

UrsacheEinordnungKosten trägt
Feuchttücher, Hygieneartikel, Windelnnicht vertragsgemäßMieter
Katzenstreu, Essensreste in Mengenicht vertragsgemäßMieter
Bauschutt, Farbreste, Gipsnicht vertragsgemäßMieter
Fett und Speisereste aus normalem KochenvertragsgemäßVermieter
Haare und Seifenreste im BadvertragsgemäßVermieter
Kalk und altersbedingte AblagerungenVerschleißVermieter
Wurzeleinwuchs, Rohrbruch, AbsackungGebäudemangelVermieter
Ursache nicht feststellbarBeweislast greiftVermieter
Die Grenze verläuft beim Verschulden: Nicht jede vom Mieter verursachte Verstopfung führt zu seiner Haftung. Fett, Haare und Speisereste entstehen bei jeder normalen Nutzung einer Wohnung und begründen keinen Vorwurf. Erst wenn Gegenstände in den Abfluss gelangen, die dort erkennbar nicht hingehören, liegt ein Verschulden nahe. Der Unterschied zwischen einem Küchenabfluss, der sich über Jahre mit Fett zusetzt, und einer Toilette, in der Feuchttücher entsorgt wurden, ist genau dieser.

Was die Ursache über die Zuständigkeit verrät

Weil die Zuordnung an der Ursache hängt, entscheidet der Befund über die Kostenfrage. Eine dokumentierte Feststellung ersetzt die Diskussion.

Ein Rohrreinigungseinsatz fördert in der Regel zutage, was die Blockade verursacht hat. Fettschichten, Haare und Kalk sehen anders aus als ein Pfropfen aus Feuchttüchern. Bei tiefer liegenden Verstopfungen zeigt eine Kamerafahrt zusätzlich, ob ein baulicher Mangel vorliegt, etwa Wurzeleinwuchs, ein Muffenversatz oder eine abgesackte Leitung.

Für beide Seiten lohnt es deshalb, diesen Befund festhalten zu lassen. Der Mieter kann damit belegen, dass die Ursache im normalen Gebrauch oder im Gebäude liegt. Die Vermieterseite kann umgekehrt ihren Nachweis führen, wenn tatsächlich Fremdkörper im Spiel waren. Ohne Dokumentation steht am Ende Aussage gegen Aussage, und dann entscheidet die Beweislast.

Was Scholz Bergmann dabei leistet: Scholz Bergmann Sanitärtechnik GbR sitzt in der Osterloh 32a in Hamburg-Iserbrook und arbeitet in den Elbvororten, in Altona und im Eimsbütteler Korridor. Wir beseitigen Verstopfungen mit Elektrospirale und Hochdrucktechnik und halten den Befund fest, bei Bedarf mit Kamera-Inspektion. Als ausführender Fachbetrieb haben wir an keiner Seite ein Interesse, sondern dokumentieren, was wir vorfinden. Die Rechnung weisen wir nach Positionen aus, damit sie sich gegenüber Hausverwaltung oder Versicherung belegen lässt. Mehr dazu: Rohrreinigung Kosten Hamburg.

Sonderfall Mehrfamilienhaus

Verstopft ein gemeinsam genutztes Fallrohr, trägt die Vermieterseite die Kosten. Der Verursacher lässt sich praktisch nicht ermitteln, und ohne Nachweis greift die Beweislastregel.

Das leuchtet unmittelbar ein: An einem Strang hängen mehrere Wohnungen, deren Abwasser sich vermischt. Welche Partei den entscheidenden Beitrag geleistet hat, ist im Nachhinein nicht feststellbar. Genau für solche Konstellationen existiert die Beweislastverteilung.

Manche Mietverträge versuchen, dieses Problem über eine Klausel zu lösen, nach der alle Mieter eines Hauses anteilig für Verstopfungen im gemeinsamen Rohrsystem haften. Solche Regelungen sind nach der Rechtsprechung unwirksam, weil sie eine Haftung ohne Verschulden begründen würden.

Für Hausverwaltungen: Wiederkehrende Verstopfungen im selben Strang sind selten ein Mieterproblem. Sie deuten auf Ablagerungen, zu geringes Gefälle, Muffenversatz oder Wurzeleinwuchs hin. Statt nach jedem Einsatz die Verursacherfrage zu stellen, führt eine Kamerabefahrung des Strangs schneller zum Ziel und liefert die Grundlage für eine dauerhafte Lösung. Die Kosten dafür liegen meist unter denen von zwei bis drei Einzeleinsätzen. Siehe dazu Grundleitung verstopft Hamburg.

Der teuerste Fehler für Mieter

Wer ohne Rücksprache eine Firma beauftragt, obwohl kein echter Notfall vorliegt, bleibt nach der Rechtsprechung häufig auf den Kosten sitzen, selbst wenn die Vermieterseite eigentlich zuständig gewesen wäre.

Der Grund: Die Vermieterseite muss die Gelegenheit erhalten, den Mangel selbst zu beseitigen, und zwar mit einem Betrieb ihrer Wahl und zu ihren Konditionen. Wird ihr diese Möglichkeit genommen, entfällt der Erstattungsanspruch regelmäßig. Eine Ausnahme gilt nur, wenn die Vermieterseite in Verzug ist oder die sofortige Beseitigung zur Erhaltung der Mietsache notwendig war.

Besonders teuer wird das beim Notdienst. Ein verstopftes Waschbecken oder eine verstopfte Toilette bei vorhandener zweiter Toilette gilt juristisch meist nicht als Notfall. Wer trotzdem am Samstagabend einen Notdienst ruft, riskiert, den Zuschlag selbst zu tragen, auch wenn die Grundkosten der Vermieterseite zufallen.

Wann ein echter Notfall vorliegt: Wenn Abwasser zurückstaut und austritt, wenn dadurch ein Gebäudeschaden droht oder wenn die einzige Toilette im Haushalt unbenutzbar ist. Dann ist sofortiges Handeln gerechtfertigt. Versuchen Sie auch in diesem Fall zuerst, die Hausverwaltung oder eine Notfallnummer zu erreichen, und dokumentieren Sie den Versuch mit Uhrzeit. Diese Dokumentation ist im Streitfall entscheidend. Ein langsam ablaufendes Waschbecken kann dagegen bis zum nächsten Werktag warten.

Rohrreinigung in der Nebenkostenabrechnung

Die Beseitigung einer Verstopfung ist Instandsetzung und gehört nicht in die Betriebskostenabrechnung. Auch vorbeugende Inspektions- und Reinigungskosten zählen zur Instandhaltung und sind damit nicht umlagefähig.

Das gilt unabhängig davon, ob eine entsprechende Vereinbarung im Mietvertrag steht. Umlagefähig sind nur Betriebskosten im Sinne der Betriebskostenverordnung, und Instandhaltung gehört ausdrücklich nicht dazu. Eine abweichende Klausel ändert daran nichts.

Taucht in Ihrer Abrechnung eine Position für Rohrreinigung, Kanalinspektion oder Rohrspülung auf, lohnt deshalb eine Prüfung. Fragen Sie zunächst nach den Belegen und nach der Rechtsgrundlage der Umlage. In vielen Fällen klärt sich die Sache damit bereits.

Abgrenzung zur Entwässerungsgebühr: Die laufenden Kosten der Entwässerung, also die Gebühren für die Ableitung des Abwassers, sind selbstverständlich umlagefähig, sofern sie als Betriebskosten vereinbart wurden. Davon zu trennen sind die Kosten für Wartung, Inspektion und Reinigung der Leitungen. Diese Unterscheidung wird in Abrechnungen gelegentlich verwischt, indem beide Posten unter einer Sammelbezeichnung stehen.

So handeln Sie richtig

1

Selbst prüfen, was möglich ist

Siphon, Ablaufgarnitur und Überlauf sind zugänglich und lassen sich ohne Fachbetrieb reinigen. In vielen Fällen erledigt sich das Problem damit, und die Kostenfrage stellt sich gar nicht. Anleitungen finden Sie unter Abfluss verstopft und Waschbecken verstopft.

2

Mangel schriftlich melden

Melden Sie die Verstopfung der Hausverwaltung oder Vermieterseite schriftlich und mit Datum, per E-Mail genügt. Beschreiben Sie, welche Abläufe betroffen sind und seit wann. Setzen Sie eine angemessene Frist zur Beseitigung. Diese Meldung ist die Grundlage für alles Weitere und kostet nichts.

3

Zustand dokumentieren

Fotografieren Sie den betroffenen Ablauf und, falls möglich, das entfernte Material. Notieren Sie, welche Abläufe wie stark betroffen sind. Diese Dokumentation hilft beiden Seiten, die Ursache später einzuordnen, und ist im Streitfall das einzige verlässliche Beweismittel.

4

Erst nach Rücksprache beauftragen

Warten Sie die Reaktion der Vermieterseite ab, außer es liegt ein echter Notfall vor. Reagiert sie innerhalb der gesetzten Frist nicht, kommt eine Selbstvornahme mit Erstattungsanspruch in Betracht. Halten Sie in diesem Fall alle Kontaktversuche mit Datum und Uhrzeit fest.

Wichtiger Hinweis: Diese Darstellung fasst die übliche Rechtslage zusammen und ersetzt keine Rechtsberatung. Scholz Bergmann ist ein Sanitärfachbetrieb und keine Rechtsanwaltskanzlei. Maßgeblich sind Ihr Mietvertrag und die Umstände des Einzelfalls. Bei Streitigkeiten beraten Mietervereine, Haus- und Grundbesitzervereine sowie Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte für Mietrecht.

Häufige Fragen zur Kostenfrage

Wer zahlt die Rohrreinigung in der Mietwohnung?

Grundsätzlich die Vermieterseite, weil sie nach § 535 BGB die Mietsache gebrauchsfähig erhalten muss. Der Mieter zahlt nur bei schuldhaft verursachter Verstopfung durch nicht vertragsgemäßen Gebrauch. Die Beweislast liegt bei der Vermieterseite.

Greift die Kleinreparaturklausel bei einer Rohrverstopfung?

In der Regel nicht. Sie gilt nur für Gegenstände mit unmittelbarem und häufigem Zugriff des Mieters. Abflussrohre in Wand und Boden zählen nicht dazu, auch wenn die Rechnung unter der Klauselgrenze bleibt.

Wann muss der Mieter zahlen?

Bei Feuchttüchern, Hygieneartikeln, Windeln, Katzenstreu oder Bauschutt im Abfluss. Fett, Haare, Kalk und normale Ablagerungen gehören zum vertragsgemäßen Gebrauch und begründen keine Haftung.

Darf ich als Mieter selbst eine Firma beauftragen?

Nur in engen Grenzen. Die Vermieterseite muss zuerst die Gelegenheit zur Mangelbeseitigung erhalten. Wer ohne Rücksprache beauftragt und keinen echten Notfall hat, bleibt häufig auf den Kosten sitzen.

Was gilt bei einem Notdienst am Wochenende?

Ein verstopftes Waschbecken oder eine verstopfte Toilette bei vorhandener zweiter Toilette gilt meist nicht als Notfall. Der Notdienstzuschlag bleibt dann regelmäßig beim Mieter, auch wenn die Grundkosten die Vermieterseite trägt.

Ist die Rohrreinigung über die Nebenkosten umlagefähig?

Nein. Die Beseitigung einer Verstopfung ist Instandsetzung, vorbeugende Inspektion und Reinigung sind Instandhaltung. Beides gehört nicht in die Betriebskostenabrechnung, auch nicht bei abweichender Vereinbarung.

Wer zahlt, wenn das Fallrohr im Mehrfamilienhaus verstopft?

Die Vermieterseite. Bei einem gemeinsam genutzten Strang lässt sich kein Verursacher feststellen, und ohne Nachweis greift die Beweislastregel. Klauseln zur anteiligen Haftung aller Mieter sind unwirksam.

Kann ich die Miete mindern?

Bei erheblicher Beeinträchtigung kommt eine Minderung nach § 536 BGB in Betracht, etwa bei nicht nutzbarem Bad oder nicht nutzbarer Küche. Höhe und Zulässigkeit richten sich nach dem Einzelfall. 040 – 870 62 42

Passende Ratgeber & Leistungen

Verstopfung beseitigen und Ursache dokumentieren.

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