Prüfpflichtig sind Großanlagen zur Trinkwassererwärmung, aus denen Wasser gewerblich oder öffentlich abgegeben wird. Als Großanlage gilt eine Anlage mit mehr als 400 Litern Speicherinhalt oder mit mehr als drei Litern Inhalt in einer Rohrleitung zwischen Erwärmer und Entnahmestelle. Diese beiden Kriterien gelten alternativ. Genau das wird regelmäßig übersehen: Auch ein kleiner Speicher führt zur Prüfpflicht, sobald das Leitungsvolumen die drei Liter überschreitet. Ein- und Zweifamilienhäuser sind ausgenommen.
Anlage prüffähig machen: Probenahmestellen, Temperaturen, Zirkulation.
📞 040 – 870 62 42Wer ist betroffen?
Die Untersuchungspflicht trifft Betreiber von Großanlagen, aus denen Trinkwasser im Rahmen einer gewerblichen oder öffentlichen Tätigkeit abgegeben wird. Vermietung gilt dabei als gewerbliche Tätigkeit, auch bei einem einzelnen vermieteten Objekt.
| Gebäude | Untersuchungspflicht |
|---|---|
| Vermietetes Mehrfamilienhaus mit Großanlage | ja, regelmäßig |
| Hotel, Pension, Pflegeeinrichtung, Schule, Kita, Bad | ja, als öffentliche Tätigkeit |
| Ein- und Zweifamilienhaus | keine routinemäßige Pflicht |
| Selbstgenutzte Eigentumswohnung ohne Vermietung | keine routinemäßige Pflicht |
| Wohnung mit eigenem Durchlauferhitzer | keine Großanlage, keine Pflicht |
| WEG mit vermieteten Einheiten und zentraler Anlage | ja, die Gemeinschaft ist Betreiberin |
Die 3-Liter-Regel in Metern
Drei Liter Leitungsinhalt sind schneller erreicht, als die meisten Eigentümer annehmen. In einer Leitung mit 25 Millimetern Innendurchmesser genügen dafür gut sechs Meter. Der Inhalt der Zirkulationsleitung wird dabei nicht mitgerechnet.
| Leitung | Inhalt je Meter | 3 Liter erreicht nach |
|---|---|---|
| Innendurchmesser ca. 20 mm | rund 0,31 Liter | rund 9,5 Meter |
| Innendurchmesser ca. 25 mm | rund 0,49 Liter | rund 6,1 Meter |
| Innendurchmesser ca. 32 mm | rund 0,80 Liter | rund 3,7 Meter |
| Innendurchmesser ca. 40 mm | rund 1,26 Liter | rund 2,4 Meter |
Maßgeblich ist die Strecke vom Abgang des Trinkwassererwärmers bis zur entferntesten Entnahmestelle. In einem Mehrfamilienhaus über mehrere Geschosse ist diese Strecke praktisch immer länger als zehn Meter. Deshalb sind vermietete Mehrfamilienhäuser mit zentraler Warmwasserbereitung in aller Regel prüfpflichtig, unabhängig von der Größe des Speichers.
Welche Fristen gelten?
| Art der Abgabe | Intervall | Beispiele |
|---|---|---|
| Gewerbliche Tätigkeit | mindestens alle 3 Jahre | vermietetes Mehrfamilienhaus |
| Öffentliche Tätigkeit | zunächst jährlich | Hotel, Schule, Kita, Bad, Pflegeeinrichtung |
| Öffentlich mit Verlängerung durch das Amt | bis zu 3 Jahre möglich | bei unauffälligen Befunden und erfüllten Voraussetzungen |
| Einrichtungen mit Risikopatienten | keine Verlängerung möglich | Pflegeeinrichtungen, Kliniken |
| Nach Überschreitung des Maßnahmenwerts | Nachuntersuchungen nach Vorgabe | bis zur nachgewiesenen Abhilfe |
Wie läuft die Prüfung ab?
Probenahmestellen prüfen und herrichten
Beprobt wird an definierten Punkten: am Austritt des Trinkwassererwärmers, am Rücklauf der Zirkulation und an mindestens einer Entnahmestelle je Steigstrang, üblicherweise an der entferntesten. Diese Stellen müssen zugänglich und geeignet sein. Fehlen geeignete Entnahmearmaturen, baut der Fachbetrieb sie vorab ein. Ohne diese Vorbereitung kann die Probenahme nicht ordnungsgemäß erfolgen.
Probenahme durch zugelassene Stelle
Die Proben dürfen nur von einer nach der Trinkwasserverordnung zugelassenen und akkreditierten Untersuchungsstelle entnommen und ausgewertet werden. Die Probenehmer arbeiten nach festen Vorgaben zu Temperatur, Vorlaufzeit und Desinfektion der Entnahmestelle. Ein Sanitärbetrieb bereitet die Anlage vor, ersetzt aber das akkreditierte Labor nicht.
Befund auswerten
Der Laborbericht weist die Konzentration in koloniebildenden Einheiten je 100 Milliliter aus, getrennt nach Probenahmestelle. Damit lässt sich eingrenzen, ob die Belastung systemisch ist oder nur einzelne Stränge betrifft. Bewahren Sie den Bericht auf, er ist der Nachweis der erfüllten Pflicht.
Bei Auffälligkeiten handeln
Wird der Maßnahmenwert erreicht oder überschritten, folgen Meldung, Gefährdungsanalyse und technische Maßnahmen. Bleibt der Befund unauffällig, ist die Pflicht mit dem Bericht erfüllt und die nächste Frist beginnt.
Was bei Überschreitung passiert
Der technische Maßnahmenwert liegt bei 100 koloniebildenden Einheiten je 100 Milliliter. Wird er erreicht, ist in Hamburg das zuständige Bezirksamt unverzüglich zu informieren und der Untersuchungsbefund beizufügen.
Anschließend sind eine Untersuchung zur Klärung der Ursache und eine Gefährdungsanalyse durchzuführen. Diese Analyse betrachtet die gesamte Trinkwasserinstallation: Temperaturführung, Zirkulation, Stagnationsbereiche, Materialien, Dämmung und den baulichen Zustand. Aus ihr ergeben sich die erforderlichen Maßnahmen.
Je nach Höhe des Befunds können zusätzlich Einschränkungen für die Nutzung gelten, etwa ein Duschverbot, und die Bewohner sind zu informieren. Die konkreten Anordnungen trifft das Bezirksamt. Ziel aller Maßnahmen ist es, den Wert dauerhaft unter den Maßnahmenwert zu bringen und das durch Nachuntersuchungen zu belegen.
Warum Befunde entstehen
Legionellen vermehren sich vor allem zwischen 25 und 45 Grad. Zu niedrige Warmwassertemperaturen und stehendes Wasser sind deshalb die beiden häufigsten Ursachen.
| Ursache | Woran erkennbar | Abhilfe |
|---|---|---|
| Speichertemperatur zu niedrig | unter 60 Grad am Austritt | Regelung anpassen, Erzeuger prüfen |
| Zirkulation unzureichend | unter 55 Grad im Rücklauf, lange Wartezeit auf Warmwasser | hydraulischer Abgleich, Pumpe prüfen |
| Stagnation durch Leerstand | selten genutzte Wohnungen oder Zapfstellen | regelmäßig spülen, Spülplan führen |
| Tote Leitungsstränge | stillgelegte, nicht getrennte Abschnitte | fachgerecht abtrennen oder zurückbauen |
| Fehlende oder feuchte Dämmung | Kaltwasser erwärmt sich im Schacht | Dämmung erneuern, Leitungen trennen |
| Ablagerungen und Korrosion | alte Stahlleitungen im Altbau | Abschnitte erneuern |
Zielkonflikt mit der Wärmepumpe
Eine Wärmepumpe arbeitet im Heizbetrieb effizient bei 30 bis 35 Grad Vorlauf. Das Trinkwarmwasser einer Großanlage muss dagegen deutlich höhere Temperaturen erreichen. Dieser Konflikt gehört in die Planung, nicht in den Betrieb.
Die Physik dahinter ist eindeutig: Je höher die geforderte Temperatur, desto schlechter die Arbeitszahl der Wärmepumpe. Wer eine Heizungsanlage in einem vermieteten Mehrfamilienhaus auf Wärmepumpe umstellt, muss die Anforderungen an die Trinkwasserhygiene deshalb von Anfang an mitdenken.
Drei Wege sind gebräuchlich. Erstens eine höhere Speichertemperatur, erzeugt durch die Wärmepumpe selbst oder durch einen elektrischen Heizstab, was Effizienz kostet. Zweitens ein zweiter Wärmeerzeuger für die Warmwasserbereitung. Drittens eine Frischwasserstation, die Trinkwasser im Durchfluss erwärmt und dadurch das bevorratete Volumen klein hält, womit sich die Ausgangslage für die Hygiene grundlegend ändert.
Kosten und Umlagefähigkeit
Die Kosten der regelmäßigen Untersuchung zählen zu den Kosten der Wasserversorgung und sind als Betriebskosten grundsätzlich umlagefähig. Kosten für Sanierungsmaßnahmen nach einem positiven Befund sind es nicht, weil sie zur Instandhaltung gehören.
| Position | Umlagefähig? | Hinweis |
|---|---|---|
| Regelmäßige Probenahme und Laboranalyse | in der Regel ja | Kosten der Wasserversorgung |
| Einbau fehlender Probenahmearmaturen | nein | einmalige Herstellung, Instandhaltung |
| Gefährdungsanalyse nach Überschreitung | nein | Folge eines Mangels |
| Spülung, Desinfektion, Sanierung | nein | Instandsetzung der Anlage |
| Hydraulischer Abgleich der Zirkulation | nein | Instandhaltung und Optimierung |
Häufige Fragen zur Legionellenprüfung
Wer muss eine Legionellenprüfung durchführen lassen?
Betreiber von Großanlagen, aus denen Wasser gewerblich oder öffentlich abgegeben wird, typischerweise vermietete Mehrfamilienhäuser. Ein- und Zweifamilienhäuser zählen nicht zu den Großanlagen und unterliegen keiner routinemäßigen Pflicht.
Was ist eine Großanlage zur Trinkwassererwärmung?
Eine Anlage mit mehr als 400 Litern Speicherinhalt oder mehr als drei Litern Inhalt in einer Rohrleitung zwischen Erwärmer und Entnahmestelle. Die Zirkulationsleitung zählt nicht mit. Beide Kriterien gelten alternativ, eines genügt.
Wie oft muss geprüft werden?
Bei gewerblicher Abgabe mindestens alle drei Jahre, bei öffentlicher Abgabe zunächst jährlich. Das Gesundheitsamt kann bei öffentlicher Abgabe auf bis zu drei Jahre verlängern, nicht jedoch bei Pflegeeinrichtungen und Risikopatienten.
Wo liegt der Grenzwert für Legionellen?
Der technische Maßnahmenwert liegt bei 100 koloniebildenden Einheiten je 100 Milliliter. Bei Erreichen folgen Meldung, Ursachenklärung, Gefährdungsanalyse und Maßnahmen. In Hamburg ist das zuständige Bezirksamt zu informieren.
Gilt die Prüfpflicht auch bei Durchlauferhitzern?
Nein. Dezentrale Erwärmer wie Durchlauferhitzer oder Untertischgeräte erfüllen die Definition der Großanlage nicht. Entscheidend bleibt die konkrete Anlagenkonstellation im Gebäude.
Sind die Kosten auf die Mieter umlegbar?
Die regelmäßige Untersuchung zählt zu den Kosten der Wasserversorgung und ist grundsätzlich umlagefähig. Sanierungsmaßnahmen nach einem positiven Befund sind Instandhaltung und damit nicht umlagefähig.
Welche Temperaturen schützen vor Legionellen?
Legionellen vermehren sich vor allem zwischen 25 und 45 Grad. Bei Großanlagen gelten mindestens 60 Grad am Austritt des Erwärmers und mindestens 55 Grad in der Zirkulation. Zu niedrige Temperaturen und Stagnation sind die Hauptursachen.
Was ist bei einer Wärmepumpe zu beachten?
Der Heizbetrieb läuft mit niedrigen Temperaturen, das Trinkwarmwasser braucht hohe. Gelöst wird das über höhere Speichertemperatur, einen zweiten Wärmeerzeuger oder eine Frischwasserstation. 040 – 870 62 42
Was ist bei längerem Leerstand zu tun?
Leitungen regelmäßig spülen, damit ein Wasseraustausch stattfindet. Dauerhaft stillgelegte Abschnitte fachgerecht vom Netz trennen oder zurückbauen, weil tote Stränge sonst zur dauerhaften Belastungsquelle werden.
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